Hygiene in der Kita ist kein optionales Extra. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt Kinder, Fachkräfte und Familien. Doch viele Einrichtungen fragen sich: Was genau ist Pflicht? Wie oft muss eine Unterweisung stattfinden? Und kann man das auch digital erledigen?
Dieser Artikel beantwortet diese Fragen Schritt für Schritt. Er richtet sich an Erzieher:innen, Kita-Begleitungen, Leitungskräfte und alle, die neu in einer Kindertageseinrichtung arbeiten.
Wer direkt praktisch einsteigen möchte, findet bei Diingu einen kostenlosen Kurs speziell zu diesem Thema: Infektionsschutz und Hygiene im Kita-Alltag. Dort wird erklärt, wie Infektionsschutz kindgerecht und sicher umgesetzt werden kann.
Was sagt das Gesetz? Die wichtigsten Grundlagen
Die zentrale Rechtsgrundlage für Hygiene in Kitas ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Das ist das Bundesgesetz, das regelt, wie Infektionskrankheiten verhindert und bekämpft werden. Mehrere Paragraphen sind für Kitas besonders wichtig.
§ 36 IfSG: Der Hygieneplan ist Pflicht
Jede Kita muss einen einrichtungsbezogenen Hygieneplan haben [1]. Ein Hygieneplan ist ein schriftliches Dokument. Es beschreibt, wie die Einrichtung mit Infektionsrisiken umgeht. Dazu gehören zum Beispiel:
- Regeln zum Händewaschen
- Reinigungsintervalle (also wie oft Flächen gereinigt werden)
- Umgang mit erkrankten Kindern oder Mitarbeitenden
- Meldepflichten gegenüber dem Gesundheitsamt
Der Hygieneplan muss regelmäßig aktualisiert werden. Er ist kein Dokument, das man einmal erstellt und dann vergisst.
§ 34 IfSG: Belehrungspflicht für Personal und Eltern
§ 34 IfSG regelt Tätigkeitsverbote (also wann jemand nicht in der Kita arbeiten oder ein Kind nicht betreut werden darf) bei bestimmten Infektionskrankheiten [5]. Außerdem schreibt er eine Belehrungspflicht vor. Das bedeutet: Alle Mitarbeitenden müssen über diese Regeln informiert werden.
Diese Belehrung muss:
- vor Beginn der Tätigkeit stattfinden
- danach alle zwei Jahre wiederholt werden
§ 43 IfSG: Besondere Pflichten für die Kita-Küche
Wer in der Kita mit Lebensmitteln umgeht, zum Beispiel in der Küche oder bei der Essensausgabe, unterliegt einer zusätzlichen Belehrungspflicht nach § 43 IfSG [5]. Diese Belehrung muss ebenfalls regelmäßig wiederholt werden.
Zwei verschiedene Unterweisungspflichten
Viele wissen nicht, dass es in Kitas zwei unterschiedliche Hygienepflichten gibt [4]:
- Die innerbetriebliche Hygieneschulung: Diese findet regelmäßig im Betrieb statt. Sie richtet sich nach dem einrichtungseigenen Hygieneplan.
- Die Infektionsschutzbelehrung nach § 34 IfSG: Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und muss alle zwei Jahre wiederholt werden.
Beide Pflichten müssen erfüllt und dokumentiert werden.
Länderspezifische Regelungen beachten
Das IfSG gilt bundesweit. Aber jedes Bundesland kann zusätzliche Regelungen haben [6]. Bayern zum Beispiel hat eigene Vorgaben über das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit [3]. Es lohnt sich, die Hygieneverordnung des eigenen Bundeslandes zu kennen.
Was muss in einer Hygieneunterweisung stehen?
Eine Hygieneunterweisung in der Kita deckt mehrere Themenbereiche ab. Hier sind die wichtigsten:
Händehygiene: Das A und O
Händewaschen ist das wirksamste Mittel gegen die Verbreitung von Infektionskrankheiten [1]. In der Unterweisung sollte erklärt werden:
- Wann müssen Hände gewaschen werden? (zum Beispiel nach dem Wickeln, vor dem Essen, nach dem Toilettengang)
- Wie wäscht man Hände richtig? (mindestens 20 bis 30 Sekunden, alle Stellen einschließen)
- Wann ist eine Händedesinfektion (das Abtöten von Keimen mit einem Desinfektionsmittel) notwendig?
Auch Kindern sollte das richtige Händewaschen spielerisch beigebracht werden [2].
Infektionskrankheiten im Kita-Alltag
Kinder bringen viele Erreger mit. Das ist normal. Aber das Personal muss wissen, wie es damit umgeht [5]. Wichtige Themen sind:
- Häufige Erkrankungen wie Norovirus, Scharlach, Windpocken oder Hand-Fuß-Mund-Krankheit
- Inkubationszeiten (die Zeit zwischen Ansteckung und ersten Symptomen)
- Wiederzulassungsfristen (ab wann ein Kind oder eine Fachkraft nach einer Erkrankung wieder in die Kita darf)
- Umgang mit Ausbruchssituationen (wenn mehrere Personen gleichzeitig erkranken)
Der Diingu-Kurs Infektionsschutz und Hygiene im Kita-Alltag geht auf genau diese Themen ein. Er ist besonders für Kita-Begleitungen und neue Mitarbeitende geeignet.
Reinigung und Desinfektion
Nicht jede Fläche muss desinfiziert werden. Aber manche schon. In der Unterweisung sollte der Unterschied erklärt werden [6]:
- Reinigen: Schmutz entfernen (zum Beispiel mit Wasser und Seife)
- Desinfizieren: Krankheitserreger abtöten (mit speziellen Mitteln)
- Sterilisieren: Alle Keime vollständig entfernen (in der Kita selten notwendig)
Besondere Aufmerksamkeit brauchen:
- Wickelbereiche
- Sanitäranlagen (Toiletten, Waschbecken)
- Spielzeug, das viele Kinder anfassen
- Türklinken und andere häufig berührte Flächen
Lebensmittelhygiene
Für Kitas mit eigener Küche oder Essensausgabe gelten zusätzliche Regeln [2]. Das HACCP-Konzept (ein System zur Lebensmittelsicherheit, das Gefahren erkennt und verhindert) muss bekannt sein. Wichtige Punkte sind:
- Kühlkettenkontrolle (sicherstellen, dass Lebensmittel immer kalt genug gelagert werden)
- Allergenkennzeichnung (Hinweise auf Zutaten, die Allergien auslösen können)
- Hygienische Zubereitung und Ausgabe von Speisen
Wer mehr über gesunde Ernährung und Essroutinen in der Kita erfahren möchte, findet bei Diingu auch den Kurs Esskultur und gesunde Routinen im Kita-Alltag.
Wer muss unterwiesen werden?
Die Hygieneunterweisung gilt nicht nur für Erzieher:innen. Sie betrifft alle, die in der Kita tätig sind [4][5]:
| Zielgruppe | Pflicht | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Erzieher:innen und pädagogisches Fachpersonal | Ja, jährlich | § 36 IfSG und Hygieneplan |
| Kita-Begleitungen und Inklusionsassistenz | Ja | § 36 IfSG |
| Küchenpersonal und Lebensmittelhandhabende | Ja, alle 2 Jahre | § 43 IfSG |
| Neue Mitarbeitende | Vor Tätigkeitsbeginn | § 34 IfSG |
| Eltern bei Tätigkeiten in der Kita | Empfohlen | § 34 IfSG |
Besonders wichtig: Auch Kita-Begleitungen (Fachkräfte, die einzelne Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf begleiten) müssen unterwiesen werden. Sie sind genauso Teil des Teams wie alle anderen.
Wie funktioniert die digitale Hygieneunterweisung?
Früher fand die Hygieneunterweisung fast immer als Präsenzveranstaltung statt. Das hat sich geändert. Digitale Unterweisungen sind heute rechtlich anerkannt und bieten viele Vorteile.
Vorteile der digitalen Unterweisung
- Flexibilität: Mitarbeitende können die Unterweisung absolvieren, wann es passt. Auch von zu Hause aus.
- Dokumentation: Digitale Systeme speichern automatisch, wer wann welche Unterweisung abgeschlossen hat.
- Aktualität: Inhalte können schnell angepasst werden, wenn sich Gesetze ändern.
- Erinnerungen: Gute Systeme erinnern automatisch daran, wenn eine Wiederholung fällig ist.
Was muss eine digitale Unterweisung leisten?
Damit eine digitale Unterweisung rechtlich anerkannt wird, muss sie bestimmte Anforderungen erfüllen [7]:
- Die Inhalte müssen den Vorgaben des IfSG entsprechen
- Es sollte einen Abschlusstest geben, der das Wissen überprüft
- Das Ausstellungsdatum und die Gültigkeitsdauer müssen dokumentiert sein
- Die Wiederholungen müssen nachverfolgbar sein
Digitale Teilnahmebescheinigungen können als Nachweis bei Prüfungen vorgelegt werden. Sie erfüllen die Dokumentationspflicht gemäß IfSG §§ 23 und 36 [7].
Digitale Theorie und praktische Umsetzung kombinieren
Ein wichtiger Hinweis: Digitale Unterweisungen ersetzen nicht die praktische Umsetzung vor Ort. Empfohlen wird eine Kombination:
- Digitale Theorie: Grundlagen, Gesetze, Regeln online lernen
- Praktische Übung: Händewasch-Technik, Desinfektionsabläufe im Team üben
- Regelmäßige Auffrischung: Mindestens einmal jährlich wiederholen
Praktische Tipps für die Einführung digitaler Unterweisungen
- Alle Mitarbeitenden einbeziehen: Auch Teilzeitkräfte und neue Kolleg:innen
- Feste Zeitfenster einplanen: Zum Beispiel in der Dienstbesprechung oder als Hausaufgabe
- Nachweise zentral speichern: Alle Zertifikate an einem Ort ablegen
- Erinnerungssystem nutzen: Kalendereinträge oder automatische Benachrichtigungen einrichten
- Fragen klären: Nach der digitalen Einheit Zeit für Rückfragen einplanen
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
Auch gut gemeinte Einrichtungen machen manchmal Fehler bei der Hygieneunterweisung. Hier sind die häufigsten:
Fehler 1: Keine Dokumentation
Die Unterweisung hat stattgefunden, aber niemand hat es aufgeschrieben. Das ist ein Problem. Ohne Dokumentation gilt die Unterweisung rechtlich als nicht durchgeführt. Immer schriftlich oder digital festhalten, wer wann teilgenommen hat.
Fehler 2: Neue Mitarbeitende vergessen
Neue Kolleg:innen starten und niemand denkt an die Hygieneunterweisung. Das darf nicht passieren. Die Belehrung nach § 34 IfSG muss vor Beginn der Tätigkeit erfolgen [5].
Fehler 3: Wiederholungen versäumen
Die Belehrung nach § 34 IfSG muss alle zwei Jahre wiederholt werden. Ohne System verliert man leicht den Überblick. Digitale Plattformen helfen dabei, Fristen im Blick zu behalten.
Fehler 4: Kita-Begleitungen nicht einbeziehen
Kita-Begleitungen werden manchmal übersehen. Dabei gelten für sie dieselben Pflichten wie für alle anderen Mitarbeitenden [4].
Fehler 5: Hygieneplan nicht aktualisieren
Ein veralteter Hygieneplan ist fast so schlimm wie keiner. Gesetze und Empfehlungen ändern sich. Der Plan sollte mindestens einmal jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst werden.
Rechtliche Grundlagen kennen: Kurs-Tipp
Wer die rechtlichen Rahmenbedingungen der Kita-Arbeit besser verstehen möchte, findet bei Diingu auch den Kurs Rechtsgrundlagen der Kita-Begleitung. Er erklärt, welche Gesetze und Vorschriften im Kita-Alltag relevant sind.
Für einen umfassenden Einstieg in die Kita-Arbeit eignet sich außerdem der Kurs Grundlagen der Kita-Begleitung, der Sicherheits- und Schutzaspekte ebenfalls behandelt.
Zusammenfassung: Das Wichtigste auf einen Blick
- Hygieneunterweisung ist Pflicht für alle Mitarbeitenden in der Kita
- Die Rechtsgrundlage ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG), insbesondere §§ 34, 36 und 43
- Es gibt zwei Unterweisungspflichten: die innerbetriebliche Hygieneschulung und die Infektionsschutzbelehrung nach § 34 IfSG
- Die Belehrung nach § 34 IfSG muss alle zwei Jahre wiederholt werden
- Dokumentation ist Pflicht: Ohne Nachweis gilt die Unterweisung als nicht durchgeführt
- Digitale Unterweisungen sind rechtlich anerkannt und bieten viele praktische Vorteile
- Die Kombination aus digitaler Theorie und praktischer Übung ist empfehlenswert
Passende Weiterbildungen bei Diingu
Diingu bietet mehrere kostenlose Kurse, die direkt zu diesem Thema passen:
- Infektionsschutz und Hygiene im Kita-Alltag: Der Hauptkurs zum Thema. Erklärt Infektionsschutz und Hygiene kindgerecht und praxisnah.
- Esskultur und gesunde Routinen im Kita-Alltag: Ergänzend für alle, die mit Lebensmitteln und Essensroutinen in der Kita zu tun haben.
- Rechtsgrundlagen der Kita-Begleitung: Für alle, die die gesetzlichen Hintergründe besser verstehen möchten.
- Grundlagen der Kita-Begleitung: Ideal für den Einstieg in die Kita-Arbeit.
Alle Kurse sind interaktiv, flexibel abrufbar und für Einsteiger:innen geeignet.
Quellen und weiterführende Links
[1] Kitajobs.net – Gesundheitsschutz und Hygiene in der Kita (März 2026) - https://www.kitajobs.net/magazin/gesundheitsschutz-hygiene-in-der-kita
[2] NLGA Niedersachsen – Hygiene in Kindertageseinrichtungen - https://www.nlga.niedersachsen.de/hygiene/hygiene-in-kindertageseinrichtungen-226967.html
[3] Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit – Für Schulen und Kitas - https://www.stmgp.bayern.de/meine-themen/fuer-schulen-und-kitas/
[4] Vernetzungsstelle Kita Niedersachsen – Hygiene in der Kindertagesbetreuung - https://www.kitavernetzungsstelle-niedersachsen.de/hygiene-der-kindertagesbetreuung
[5] Forum Verlag – Infektionsschutzgesetz Kita: Belehrung und Pflichten - https://www.forum-verlag.com/fachwissen/bildung-und-erziehung/infektionsschutzgesetz-kita/
[6] BGW – Sichere Seiten für Bildungseinrichtungen und Kinderbetreuung (Infektionsschutz) - https://www.bgw-online.de/resource/blob/8746/1a1bb9c42b6d13188ef65046107c4c6a/SichereSeitenFuerBildungseinrichtungenUndKinderbetreuung_Infektionsschutz_Stand_01_2025_bf.pdf
[7] Kindergesundheit-info.de – Hygiene in der Kita (BZgA) - https://www.kindergesundheit-info.de/fachkraefte/kindergesundheit-in-der-kita/alltag-in-der-kita/hygiene-in-der-kita/