Erste Hilfe in der Schulbegleitung: Grundlagen für Notfälle und sichere Betreuung
Ein Kind stolpert auf dem Schulhof und schlägt hart auf. Innerhalb von Sekunden bildet sich eine Schwellung, das Kind weint, Mitschüler:innen versammeln sich. In solchen Momenten sind Erste Hilfe Schulbegleitung Kenntnisse nicht nur hilfreich, sondern können entscheidend sein. Studien zeigen, dass rund 1,3 Millionen Kinder in Deutschland jährlich einen Schulunfall erleiden [1]. Schulbegleiter:innen sind dabei oft die ersten Erwachsenen am Ort des Geschehens. Wer in diesem Moment unsicher ist oder falsch handelt, riskiert nicht nur die Gesundheit des Kindes, sondern trägt auch rechtliche Verantwortung. Dieser Artikel vermittelt Ihnen, warum Erste-Hilfe-Kenntnisse in der Schulbegleitung unverzichtbar sind, welche typischen Notfälle auftreten können und wie Sie sich optimal vorbereiten. Sie erfahren außerdem, welche häufigen Fehler vermeidbar sind und wie Sie in der Praxis souverän reagieren.
Für den Einstieg in dieses essenzielle Thema bietet Diingu einen kostenlosen Grundlagenkurs zur Ersten Hilfe, der speziell auf die Bedürfnisse von Schulbegleiter:innen zugeschnitten ist. Dort werden nicht nur vorbeugende Maßnahmen vermittelt, sondern auch der strukturierte Ablauf in akuten Notfällen und der richtige Umgang mit spezifischen Situationen.
Was ist Erste Hilfe in der Schulbegleitung und warum ist sie wichtig?
Erste Hilfe bei Kindern umfasst alle Sofortmaßnahmen, die unmittelbar nach einem Unfall, bei plötzlicher Erkrankung oder in lebensbedrohlichen Situationen ergriffen werden. Im Kontext der Schulbegleitung bedeutet dies konkret, dass pädagogische Fachkräfte in der Lage sein müssen, Notfallsituationen schnell zu erkennen, angemessen zu reagieren und weitere Hilfe zu koordinieren. Anders als bei Erwachsenen erfordert die Notfallversorgung von Kindern spezielles Wissen, da sich Anatomie, Physiologie und Reaktionsmuster deutlich unterscheiden.
Schulbegleiter:innen betreuen häufig Kinder mit besonderen Bedürfnissen, chronischen Erkrankungen oder Behinderungen. Diese Kinder haben oft ein erhöhtes Risiko für bestimmte medizinische Notfälle. Ein Kind mit Epilepsie kann einen Krampfanfall erleiden, ein Kind mit Diabetes könnte eine Unterzuckerung entwickeln, und Kinder mit Mobilitätseinschränkungen sind möglicherweise sturzgefährdeter. Das macht fundierte Erste Hilfe Schulbegleiter Kompetenzen zur beruflichen Kernqualifikation. Es geht nicht nur um das reine Anwenden von Techniken, sondern um ein ganzheitliches Verständnis für Prävention, Risikobewusstsein und die Fähigkeit, in Stresssituationen ruhig und strukturiert zu handeln.
Die Bedeutung zeigt sich auch in der rechtlichen Dimension. Schulbegleiter:innen haben eine Aufsichts- und Fürsorgepflicht. Bei einem Notfall untätig zu bleiben oder grob fahrlässig zu handeln, kann strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen haben [2]. Gleichzeitig schützt das sogenannte "Gute-Samariter-Prinzip" Ersthelfer:innen, sofern sie nach bestem Wissen und Gewissen handeln. Dennoch ist die beste Absicherung eine solide Ausbildung und regelmäßige Auffrischung der Kenntnisse.
Warum dieses Wissen heute unverzichtbar ist
Zunahme von Kindern mit chronischen Erkrankungen in Regelschulen
Durch die Inklusion werden immer mehr Kinder mit chronischen Erkrankungen wie Asthma, Diabetes, Allergien oder Epilepsie in Regelschulen betreut. Laut dem Robert Koch-Institut leiden etwa 13 Prozent aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland an mindestens einer chronischen Erkrankung [3]. Diese Entwicklung ist grundsätzlich positiv und entspricht dem Recht auf Teilhabe. Sie stellt jedoch hohe Anforderungen an die Betreuungspersonen. Ein diabetisches Kind, das plötzlich zittrig wird und verwirrt wirkt, benötigt sofortige Hilfe. Wer die Symptome einer Unterzuckerung nicht kennt, verliert wertvolle Minuten.
Schulbegleiter:innen sind oft die Personen, die ein Kind über den gesamten Schulalltag hinweg am engsten begleiten. Sie kennen dessen individuelle Bedürfnisse, beobachten Verhaltensänderungen und sind häufig die erste Ansprechperson bei gesundheitlichen Auffälligkeiten. Gerade bei nicht offensichtlichen Notfällen, etwa einer beginnenden allergischen Reaktion oder einem aufkommenden Asthmaanfall, ist geschultes Auge und schnelles Handeln gefragt. Ohne entsprechendes Hintergrundwissen können diese Situationen eskalieren.
Rechtliche Verpflichtungen und Haftungsfragen
Die rechtliche Lage ist eindeutig. Wer eine Betreuungs- oder Aufsichtsfunktion übernimmt, ist zur Hilfeleistung verpflichtet. Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar. Gleichzeitig müssen Schulbegleiter:innen wissen, wo die Grenzen ihrer Verantwortung liegen und wann ärztliche Hilfe hinzugezogen werden muss. Notfallsituationen Schulbegleitung erfordern also nicht nur medizinisches Wissen, sondern auch ein Verständnis für rechtliche Rahmenbedingungen und institutionelle Abläufe.
Viele Schulbegleiter:innen arbeiten als Quereinsteiger:innen oder haben keine pädagogische Grundausbildung mit Erste-Hilfe-Anteilen absolviert. Hier entsteht eine Wissenslücke, die geschlossen werden muss. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeitenden im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu schulen, doch in der Praxis variiert die Qualität dieser Schulungen stark. Eigenverantwortung und proaktive Weiterbildung sind daher unerlässlich.
Psychologische Sicherheit für alle Beteiligten
Kinder spüren Unsicherheit. Wenn eine Betreuungsperson in einem Notfall zögert, panisch wirkt oder nicht weiß, was zu tun ist, überträgt sich diese Verunsicherung auf das betroffene Kind und die Gruppe. Umgekehrt vermittelt eine ruhige, kompetente Reaktion Sicherheit und Vertrauen. Kinder fühlen sich geschützt, Eltern haben ein gutes Gefühl, und auch Lehrkräfte und Schulleitung können sich auf die Schulbegleitung verlassen.
Darüber hinaus schützt fundiertes Wissen die Schulbegleiter:innen selbst vor psychischen Belastungen. Wer einen Notfall erlebt hat, bei dem er oder sie nicht wusste, was zu tun ist, trägt oft lange an Schuldgefühlen oder Zweifeln. Dieses Gefühl der Hilflosigkeit kann die Arbeitszufriedenheit beeinträchtigen und im schlimmsten Fall zur Berufsaufgabe führen. Gut vorbereitet zu sein bedeutet auch, sich selbst zu schützen.
Schnelles Handeln kann Leben retten oder Folgeschäden verhindern
In medizinischen Notfällen zählt jede Minute. Bei einem Herzstillstand sinkt die Überlebenschance pro Minute ohne Reanimation um etwa 10 Prozent [4]. Auch wenn ein Herzstillstand bei Kindern selten ist, sind andere zeitkritische Situationen wie schwere allergische Reaktionen (anaphylaktischer Schock), Erstickungsanfälle oder starke Blutungen durchaus realistisch. Wer diese Situationen erkennt und die richtigen Erste Hilfe Maßnahmen Schule einleitet, kann Schlimmeres verhindern.
Doch es geht nicht nur um lebensbedrohliche Situationen. Auch bei vermeintlich harmlosen Verletzungen kann falsches Handeln zu Komplikationen führen. Eine nicht richtig versorgte Platzwunde kann sich entzünden, ein unerkannter Knochenbruch falsch zusammenwachsen. Gerade bei Kopfverletzungen ist es wichtig, Symptome einer Gehirnerschütterung oder schwererer Verletzungen zu erkennen und entsprechend zu reagieren.
Verantwortung gegenüber vulnerablen Kindern
Viele der betreuten Kinder können sich nicht selbst äußern oder ihre Beschwerden nicht klar kommunizieren. Ein Kind mit kognitiven Einschränkungen oder Autismus zeigt Schmerz oder Unwohlsein möglicherweise nicht auf die gewohnte Weise. Hier sind Beobachtungsgabe und Fachwissen gefragt. Schulbegleiter:innen müssen in der Lage sein, Veränderungen im Verhalten, in der Atmung oder im Hautbild richtig zu deuten und entsprechend zu handeln.
Diese besondere Verantwortung erfordert ein tieferes Verständnis als eine Standard-Erste-Hilfe-Ausbildung. Es reicht nicht, die Theorie zu kennen. Man muss sie auf die individuellen Bedürfnisse und Kommunikationsformen der betreuten Kinder anpassen können. Genau hier setzt spezialisierte Weiterbildung an, wie sie etwa im Erste-Hilfe-Grundlagenkurs von Diingu vermittelt wird.
Prävention als Teil der Ersten Hilfe
Erste Hilfe beginnt nicht erst im Notfall. Ein großer Teil besteht aus Prävention und vorbeugenden Schutzmaßnahmen. Dazu gehört, Gefahrenquellen im Schulalltag zu erkennen und zu minimieren, Kinder altersgerecht über Risiken aufzuklären und im Vorfeld Notfallpläne zu erstellen. Welche Medikamente muss ein Kind regelmäßig nehmen? Wo ist der nächste Defibrillator? Wer wird im Notfall informiert? Diese Fragen sollten nicht erst im Ernstfall gestellt werden.
Eine präventive Haltung bedeutet auch, regelmäßig Notfallübungen durchzuführen und im Team zu besprechen, wer welche Rolle übernimmt. Schulbegleiter:innen, die sich frühzeitig mit diesen Themen auseinandersetzen, handeln im Ernstfall nicht nur schneller, sondern auch strukturierter und effektiver.
Häufige Herausforderungen und Stolpersteine
Trotz guter Vorsätze gibt es in der Praxis immer wieder Situationen, die Schulbegleiter:innen vor große Herausforderungen stellen. Eine der häufigsten ist die Unsicherheit in der Einschätzung der Dringlichkeit. Wann ist eine Situation wirklich kritisch? Wann reicht es, das Kind zu beobachten, und wann muss sofort der Notruf gewählt werden? Diese Grauzonen verursachen Stress und können zu Fehlentscheidungen führen. Wer im Zweifelsfall zu lange wartet, riskiert eine Verschlechterung des Zustands. Wer zu schnell alarmiert, löst möglicherweise unnötige Rettungseinsätze aus.
Ein weiteres Problem ist die fehlende Routine. Erste-Hilfe-Maßnahmen werden in Kursen geübt, doch im Alltag kommen sie hoffentlich selten zum Einsatz. Diese fehlende Übung führt dazu, dass im Ernstfall Unsicherheit entsteht. Viele Menschen haben zwar einmal gelernt, wie eine stabile Seitenlage funktioniert, können die Handgriffe aber nach Jahren nicht mehr sicher abrufen. Regelmäßige Auffrischungen sind deshalb unerlässlich.
Dazu kommt die emotionale Belastung. Ein verunglücktes oder schwer krankes Kind löst bei vielen Helfer:innen starke Gefühle aus. Angst, Mitleid, Überforderung können die Handlungsfähigkeit einschränken. Gerade bei Kindern, zu denen eine enge Bindung besteht, fällt es schwer, ruhig und rational zu bleiben. Hier hilft nur eins: Training, mentale Vorbereitung und das Wissen, dass strukturiertes Vorgehen auch in emotionalen Situationen möglich ist.
Mangelnde Kommunikation im Team ist ein weiterer Stolperstein. In vielen Schulen ist nicht klar geregelt, wer im Notfall welche Aufgaben übernimmt. Schulbegleiter:innen fühlen sich manchmal allein gelassen oder sind unsicher, ob sie eigenständig handeln dürfen oder erst Rücksprache halten müssen. Wenn mehrere Erwachsene anwesend sind, kann es zu Doppelungen oder gefährlichen Lücken kommen, weil jeder denkt, der andere kümmert sich schon. Klare Absprachen und regelmäßige Notfallübungen im Team schaffen hier Abhilfe.
Zudem gibt es organisatorische Hürden. Nicht in jeder Schule ist ein Erste-Hilfe-Koffer vollständig und gut erreichbar. Notfallnummern sind nicht immer griffbereit, Notfallpläne existieren nur auf dem Papier. Schulbegleiter:innen sollten proaktiv nachfragen und sich vergewissern, dass sie im Ernstfall Zugriff auf alle notwendigen Materialien und Informationen haben.
Schließlich besteht die Gefahr von typischen Erste-Hilfe-Fehlern. Dazu gehören etwa das Kühlen von Verbrennungen mit Eis (statt fließendem Wasser), das Hochlagern des Kopfes bei Bewusstlosigkeit (statt stabile Seitenlage), das Entfernen von Fremdkörpern aus tiefen Wunden oder das Verabreichen von Medikamenten ohne klare Anweisung. Solche Fehler entstehen oft aus Unwissenheit oder aus gut gemeinter, aber falscher Intuition. Eine fundierte Ausbildung hilft, diese Fehlerquellen zu vermeiden.
Anwendung in der Praxis
Wie sieht Erste Hilfe Schulbegleitung im Alltag konkret aus? Ein typisches Szenario ist der Sturz auf dem Pausenhof. Das betreute Kind stürzt, weint und hält sich das Knie. Die Schulbegleiterin nähert sich ruhig, spricht das Kind beruhigend an und verschafft sich einen Überblick. Sie prüft, ob das Kind bei Bewusstsein ist, ob es sich bewegen kann und ob sichtbare Verletzungen vorliegen. Das Knie ist aufgeschürft, blutet leicht, aber die Beweglichkeit ist gegeben. Sie führt das Kind zu einem ruhigen Ort, reinigt die Wunde mit sauberem Wasser, desinfiziert sie und legt einen Verband an. Dabei erklärt sie jeden Schritt, um dem Kind Sicherheit zu geben. Anschließend dokumentiert sie den Vorfall und informiert die Eltern.
Ein anderes Beispiel betrifft ein Kind mit bekannter Nussallergie. Beim gemeinsamen Mittagessen bemerkt die Schulbegleiterin, dass das Kind plötzlich über Juckreiz im Mund klagt und die Lippen anschwellen. Sie erkennt die Anzeichen einer allergischen Reaktion, handelt sofort, ruft die Lehrkraft und den Notarzt, holt den Notfallplan des Kindes und verabreicht auf ärztliche Anweisung das vorbereitete Notfallmedikament (zum Beispiel einen Adrenalin-Autoinjektor). Währenddessen beruhigt sie das Kind, beobachtet dessen Atmung und Bewusstseinszustand und bleibt bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes an seiner Seite.
In einem dritten Szenario begleitet ein Schulbegleiter ein Kind mit Epilepsie. Während des Unterrichts bemerkt er, dass das Kind beginnt, ins Leere zu starren, nicht mehr auf Ansprache reagiert und leichte Zuckungen zeigt. Er erkennt einen fokalen Anfall, führt das Kind in eine sichere Position, entfernt Gegenstände aus der Umgebung, die zur Verletzungsgefahr werden könnten, und bleibt ruhig neben dem Kind. Er schaut auf die Uhr, um die Anfallsdauer zu dokumentieren, informiert die Lehrkraft und beobachtet das Kind nach dem Anfall weiter, bis es sich vollständig erholt hat. Da der Anfall nicht länger als fünf Minuten dauerte und dem bekannten Muster entspricht, ist kein Notruf nötig. Trotzdem dokumentiert er den Vorfall und informiert die Eltern.
Diese Beispiele zeigen, dass es nicht nur um spektakuläre Rettungsaktionen geht. Oft sind es die kleinen, aber sicheren Handgriffe, die Ruhe und das strukturierte Vorgehen, die den Unterschied machen. Schulbegleiter:innen müssen in der Lage sein, Situationen einzuschätzen, Prioritäten zu setzen, ruhig zu kommunizieren und im Zweifel professionelle Hilfe hinzuzuziehen. All das wird im Rahmen spezialisierter Weiterbildungen vermittelt.
So gelingt der Einstieg
Wer als Schulbegleiter:in tätig werden möchte oder bereits in diesem Bereich arbeitet, sollte Erste-Hilfe-Kenntnisse nicht als lästige Pflicht, sondern als Kernkompetenz begreifen. Der Einstieg beginnt mit einer grundlegenden Erste-Hilfe-Ausbildung, die speziell auf Kinder und den Schulkontext ausgerichtet ist. Solche Kurse werden von verschiedenen Anbietern angeboten, doch nicht alle gehen ausreichend auf die besonderen Anforderungen der Schulbegleitung ein.
Wichtig ist, dass die Ausbildung nicht nur theoretisches Wissen vermittelt, sondern auch praktische Übungen beinhaltet. Reanimation, stabile Seitenlage, Druckverband anlegen, Umgang mit Bewusstlosigkeit – all das sollte aktiv geübt werden. Ebenso sollten Themen wie Verbrennungen, Vergiftungen, Krampfanfälle, allergische Reaktionen und Verletzungen des Bewegungsapparats behandelt werden. Ergänzend dazu sollte der Kurs auf die psychologischen Aspekte von Notfallsituationen eingehen: Wie bleibe ich ruhig? Wie kommuniziere ich mit dem Kind? Wie koordiniere ich Hilfe?
Darüber hinaus ist regelmäßige Auffrischung entscheidend. Experten empfehlen, Erste-Hilfe-Kenntnisse mindestens alle zwei Jahre zu aktualisieren [5]. Das muss nicht immer ein mehrtägiger Kurs sein. Auch kurze Auffrischungseinheiten, Simulationen oder E-Learning-Module können helfen, das Wissen wach zu halten. Wer sich kontinuierlich mit dem Thema beschäftigt, baut Sicherheit auf und kann im Ernstfall schneller und gezielter reagieren.
Ebenso wichtig ist die Vernetzung im Team. Schulbegleiter:innen sollten sich mit Lehrkräften, Schulsozialarbeiter:innen und der Schulleitung über Notfallpläne austauschen. Wer ist wann für was zuständig? Wo liegen die Erste-Hilfe-Materialien? Gibt es Kinder mit besonderen gesundheitlichen Risiken, und wenn ja, wie sind die individuellen Notfallpläne? Dieser Austausch sollte regelmäßig stattfinden und dokumentiert werden.
Schließlich empfiehlt es sich, sich mit rechtlichen Grundlagen vertraut zu machen. Was darf ich als Schulbegleiter:in? Wann muss ich handeln, wann darf ich nicht? Welche Dokumentationspflichten habe ich? Auch diese Fragen sollten in einer guten Ausbildung behandelt werden. Rechtssicherheit gibt nicht nur Schutz, sondern auch Selbstvertrauen.
Wer sich auf diesem Weg weiterentwickeln möchte, findet in der gezielten Weiterbildung wertvolle Unterstützung. Gerade digitale Formate bieten die Möglichkeit, flexibel und in eigenem Tempo zu lernen, theoretisches Wissen zu vertiefen und sich gezielt auf die Herausforderungen der eigenen Praxis vorzubereiten.
Passende Weiterbildung bei Diingu
Für alle, die sich fundiert und praxisnah mit dem Thema Erste Hilfe Schulbegleitung auseinandersetzen möchten, bietet Diingu einen kostenlosen Einstiegskurs an. Der Grundlagenkurs Erste Hilfe wurde speziell für Schulbegleiter:innen entwickelt und behandelt alle wesentlichen Aspekte: von vorbeugenden Schutzmaßnahmen über den strukturierten Verfahrensablauf in akuten Notfällen bis hin zum korrekten Umgang mit spezifischen Notfallsituationen. Zudem werden typische Fehler aufgezeigt und Strategien vermittelt, wie diese vermieden werden können.
Der Kurs ist interaktiv, flexibel und ermöglicht es Ihnen, sich in Ihrem eigenen Tempo mit den Inhalten auseinanderzusetzen. Ob Sie gerade erst in den Beruf einsteigen oder Ihre Kenntnisse auffrischen möchten, der Kurs bietet eine solide Grundlage, um im Schulalltag sicher und kompetent zu handeln.
Häufig gestellte Fragen
Welche Erste-Hilfe-Kenntnisse brauchen Schulbegleiter?
Schulbegleiter:innen sollten grundlegende Erste-Hilfe-Maßnahmen beherrschen, darunter die Versorgung von Wunden, das Erkennen und Handeln bei Bewusstlosigkeit, die stabile Seitenlage, Herz-Lungen-Wiederbelebung und den Umgang mit Schockzuständen. Besonders wichtig sind Kenntnisse über kinderspezifische Notfälle wie Krampfanfälle, Unterzuckerung, Asthmaanfälle und allergische Reaktionen. Zudem müssen sie wissen, wann ein Notruf abgesetzt werden muss und wie sie professionelle Hilfe koordinieren.
Ist ein Erste-Hilfe-Kurs für Schulbegleiter Pflicht?
Die rechtlichen Anforderungen variieren je nach Bundesland und Anstellungsträger. Generell sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Mitarbeitenden in Erster Hilfe zu schulen, wenn diese Aufsichts- oder Betreuungsfunktionen übernehmen. In der Praxis ist ein aktueller Erste-Hilfe-Nachweis oft Voraussetzung für die Einstellung. Unabhängig von der formalen Pflicht ist eine fundierte Ausbildung aus fachlicher und ethischer Sicht unverzichtbar.
Was sind typische Notfälle in der Schulbegleitung?
Zu den häufigsten Notfällen gehören Stürze mit Prellungen, Schürf- oder Platzwunden, Verstauchungen und Knochenbrüche. Hinzu kommen akute Erkrankungen wie Asthmaanfälle, allergische Reaktionen, epileptische Anfälle, Unterzuckerung bei Diabetes und Kreislaufprobleme. Seltener, aber besonders kritisch sind Bewusstlosigkeit, schwere Blutungen, Vergiftungen oder Erstickungsanfälle. Schulbegleiter:innen sollten auf alle diese Szenarien vorbereitet sein.
Wie unterscheidet sich Erste Hilfe bei Kindern von der bei Erwachsenen?
Kinder haben im Vergleich zu Erwachsenen anatomische und physiologische Besonderheiten. Ihr Kopf ist proportional größer, die Atemwege enger, das Herz-Kreislauf-System reagiert anders. Bei der Reanimation werden beispielsweise andere Drucktiefen und Beatmungstechniken angewendet. Auch die Kommunikation ist anders: Kinder können ihre Beschwerden oft nicht präzise benennen, weshalb Beobachtung und Einschätzung durch die Betreuungsperson besonders wichtig sind. Zudem ist die psychologische Betreuung zentral, um das Kind zu beruhigen.
Welche Fehler passieren häufig bei Erste-Hilfe-Maßnahmen?
Typische Fehler sind das Kühlen von Verbrennungen mit Eis statt mit lauwarmem Wasser, das Hochlagern des Kopfes bei Bewusstlosigkeit, das unnötige Bewegen von Verletzten mit Verdacht auf Wirbelsäulenverletzung, das Entfernen von tief steckenden Fremdkörpern und das Verabreichen von Medikamenten ohne ärztliche Anweisung. Auch Zögern oder Panik sind häufige Probleme. Eine gute Ausbildung und regelmäßiges Training helfen, diese Fehler zu vermeiden.
Fazit
Erste Hilfe Schulbegleitung ist weit mehr als eine formale Anforderung. Sie ist eine ethische Verpflichtung, eine berufliche Kernkompetenz und ein Schutzfaktor für alle Beteiligten. In einer Zeit, in der immer mehr Kinder mit besonderen Bedürfnissen und chronischen Erkrankungen inklusiv beschult werden, steigt die Verantwortung der Begleitpersonen. Wer sich dieses Wissens bewusst ist und sich kontinuierlich weiterbildet, trägt entscheidend zur Sicherheit und zum Wohlbefinden der betreuten Kinder bei. Gleichzeitig gewinnt man selbst an Handlungssicherheit, Selbstvertrauen und professioneller Kompetenz. Der Weg beginnt mit dem ersten Schritt: einer fundierten Ausbildung, die auf die speziellen Anforderungen der Schulbegleitung eingeht. Nutzen Sie die verfügbaren Ressourcen, tauschen Sie sich im Team aus und bleiben Sie am Ball. Denn im Notfall zählt jede Sekunde, und Ihr Wissen kann den entscheidenden Unterschied machen.
Quellen und weiterführende Links
[1] Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) - Schulunfälle in Deutschland - https://www.dguv.de/de/zahlen-fakten/schueler-unfall-statistik/index.jsp
[2] Bundesministerium der Justiz - Strafgesetzbuch (StGB) § 323c Unterlassene Hilfeleistung - https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323c.html
[3] Robert Koch-Institut - Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland - https://www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/Studien/Kiggs/kiggs_node.html
[4] Deutsches Rotes Kreuz - Erste Hilfe bei Kindernotfällen - https://www.drk.de/hilfe-in-deutschland/erste-hilfe/erste-hilfe-bei-kindern/
[5] Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe - Empfehlungen zur Auffrischung von Erste-Hilfe-Kenntnissen - https://www.bag-eh.de/