Als einen wichtigen Baustein inklusiver Bildung versteht die AWO Hessen-Süd Teilhabeassistenzen. Teilhabeassistent*innen sind Personen, die junge Menschen mit besonderem Bedarf im Schulalltag begleiten und unterstützen. Manchmal wird auch von Schulbegleiter*in, Integrationshelfer*in, Schulassistent*in oder Individualbegleiter*in gesprochen.
Die Teilhabeassistenz wird für jeden jungen Menschen individuell von den Erziehungsberechtigten beim zuständigen Jugend- und Sozialamt beantragt. Je nach Art des Unterstützungsbedarfs gelten unterschiedliche gesetzlichen Grundlagen: Während junge Menschen mit (drohender) seelischer Beeinträchtigung eine Schulbegleitung auf Grundlage des §35a SGB VIII erhalten, basiert die Hilfe für junge Menschen mit (drohender) geistiger und/oder körperlicher Beeinträchtigung auf §112 SGB IX.